Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.12.2001 - 12 B 00.2277   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,37926
VGH Bayern, 12.12.2001 - 12 B 00.2277 (https://dejure.org/2001,37926)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2001 - 12 B 00.2277 (https://dejure.org/2001,37926)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 12 B 00.2277 (https://dejure.org/2001,37926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,37926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
    In diesen Fällen sollte die Frist zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs erst ab dieser Kenntniserlangung zu laufen beginnen ( BSH , Urteil vom 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R -, SozR 4-1300 § 111 Nr. 3; BayVGH, Urteil vom 12.12.2001 - 12 B 00.2277 -, juris).

    In den Fällen, in denen der Leistungsberechtigte von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers keine Kenntnis erlangen kann, weil dieser eine solche Entscheidung nicht trifft, bleibt es auch nach der Neuregelung des § 111 SGB X dabei, dass die Ausschlussfrist jedenfalls nicht vor der Entstehung des Erstattungsanspruchs zu laufen beginnt ( BayVGH, Urteil vom 12.12.2001 - 12 B 00.2277 -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 23.12.2004 - 4 B 71/03 -, SächsVBl. 2005, 142; Nds. OVG, Urteil vom 23.01.2003 - 12 LC 527/02 -, NVwZ-RR 2003, 657).

  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 12 BV 09.1973

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Vielmehr verbleibt es für sie bei der Anwendbarkeit des § 111 Satz 1 SGB X. Die Neufassung des § 111 Satz 2 durch das 4. Euro-Einführungsgesetz zielte lediglich darauf ab, die Ausschlussfrist auf Fälle der vorgenannten Konstellation zu erweitern, nicht aber darauf, sie für die übrigen Fälle abzuschaffen (vgl. BayVGH vom 22.8.2001 FEVS 53, 165/167 ff. und vom 12.12.2001 Az. 12 B 00.2277; SächsOVG vom 6.3.2009 Az. 1 A 65/08; Klattenhof, a.a.O., RdNr. 10 zu § 111).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht